Energieeffizienzregister für Rechenzentren: Warum Länder, Kommunen und Öffentlichkeit echten Zugang zu den Daten brauchen

Teaser: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) hat mit dem Energieeffizienzregister für Rechenzentren ein wichtiges Transparenzinstrument geschaffen. Erfasst werden Daten zu Energieverbrauch, Effizienz, Abwärme und weiteren Strukturmerkmalen von Rechenzentren. Gerade für Länder, Kommunen und die Öffentlichkeit liegt darin ein erheblicher Mehrwert: für Wärmeplanung, Infrastruktursteuerung, Standortpolitik, öffentliche Beschaffung und demokratische Kontrolle. Zwischen gesetzlichem Transparenzanspruch und praktischer Nutzbarkeit der Daten besteht bislang jedoch eine erkennbare Lücke. Im laufenden Anpassungsprozess des EnEfG sollte diese Lücke nicht vergrößert, sondern geschlossen werden. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 13 EnEfG, abrufbar unter: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__13.html

Ein Register mit großem politischen und praktischen Potenzial

Das EnEfG verpflichtet Betreiber von Rechenzentren, jährlich Informationen über ihr Rechenzentrum nach Maßgabe der Anlage 3 zu veröffentlichen und an den Bund zu übermitteln. Ergänzend errichtet die Bundesregierung nach § 14 EnEfG ein Energieeffizienzregister für Rechenzentren, in dem diese Angaben zusammengeführt werden. Damit ist das Register rechtlich nicht bloß als interne Vollzugsdatei, sondern ausdrücklich als Transparenzinstrument angelegt. § 14 EnEfG ist abrufbar unter: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__14.html

Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) ist die fachlich zuständige Bundesstelle für Energieeffizienzfragen. Sie ist organisatorisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt. Für das Register ist diese Rollenverteilung wichtig: Die BfEE verantwortet die fachliche Einordnung und Information zum Register, das BAFA trägt die operative Vollzugs- und Kommunikationsfunktion. Die BfEE beschreibt das Register selbst unter: https:​//www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Energieeffizienzregister_Rechenzentren/energieeffizienzregister_rechenzentren_node.html

Auch das Umweltbundesamt (UBA) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Es ist die wissenschaftliche Umweltbehörde des Bundes und hat die fachliche Vorbereitung des Registers durch Forschungsvorhaben begleitet. In den UBA-Arbeiten zum Aufbau des Registers wird deutlich, dass es nicht nur um eine reine Datensammlung geht, sondern um eine belastbare Grundlage für die Bewertung von Energieverbrauch, Energieeffizienz und Abwärmepotenzialen von Rechenzentren. Die Projektseite des Umweltbundesamtes ist abrufbar unter: https:​//www.umweltbundesamt.de/themen/digitalisierung/gruene-informationstechnik-green-it/rechenzentren/peerdc-oeffentliches-energieeffizienzregister-fuer. Der Abschlussbericht ist abrufbar unter: https:​//www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/70_2025_texte_.pdf

Welche Daten überhaupt erfasst werden

Die gesetzliche Grundlage für die Datenerhebung ergibt sich aus § 13 EnEfG in Verbindung mit Anlage 3. Erfasst werden allgemeine Angaben zum Rechenzentrum, darunter Bezeichnung, Eigentümer- und Betreiberangaben, Größenklasse, Postleitzahl und Flächendaten. Hinzu kommen betriebs- und energiebezogene Angaben wie Gesamtstromverbrauch, Anteil erneuerbarer Energien, abgegebene und genutzte Abwärme sowie Effizienzangaben. Anlage 3 EnEfG ist abrufbar unter: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/anlage_3.html

Für den Vollzug relevant ist der Anwendungsbereich: Nach den Angaben von BfEE und BAFA ist die Datenmeldung für Betreiber von Rechenzentren mit einer nichtredundanten Nennanschlussleistung von mindestens 300 Kilowatt vorgesehen. Für Rechenzentren mit mindestens 500 Kilowatt galten die ersten Meldungen bereits 2024, für Rechenzentren ab 300 Kilowatt bis unter 500 Kilowatt galt die erstmalige Meldung zum 1. Juli 2025. Die BAFA-Information zum Start der Dateneingabe ist abrufbar unter: https:​//www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20240703_bfee_rzreg_start_dateneingabe.html. Die ergänzende BfEE-Meldung ist abrufbar unter: https:​//www.bfee-online.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfEE/DE/Effizienzpolitik/240703_rzreg_start_dateneingabe.html

Die Datentiefe ist erheblich. In den amtlichen Unterlagen und Leitfäden finden sich Kennzahlen wie Power Usage Effectiveness (PUE), also das Verhältnis des Gesamtenergieeinsatzes eines Rechenzentrums zum Energieeinsatz der Informationstechnik, Water Usage Effectiveness (WUE) zur Wassernutzungseffizienz, Energy Reuse Factor (ERF) zur Wiederverwendung von Energie und Cooling Efficiency Ratio (CER) zur Kühlungseffizienz. Für größere Rechenzentren gelten darüber hinaus zusätzliche Anforderungen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364. Die Delegierte Verordnung ist abrufbar unter: https:​//eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1364/oj. Ein amtlicher Hinweis auf den Registerkontext findet sich unter: https:​//www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Energieeffizienzregister_Rechenzentren/energieeffizienzregister_rechenzentren_node.html

Warum diese Daten für Länder und Kommunen wichtig sind

Für Länder und Kommunen sind diese Daten nicht bloß interessant, sondern praktisch nutzbar. Wer kommunale Wärmeplanung betreibt, braucht Informationen zu Größe, Energieeinsatz und Abwärmepotenzial von Rechenzentren. Wer über Flächen, Netze, Ansiedlungen und Infrastrukturentscheidungen befindet, muss regionale Entwicklungen nachvollziehen können. Wer als öffentliche Hand digitale Dienste beschafft, sollte erkennen können, welche Rechenzentren und IT-Dienstleistungen besonders energieeffizient sind. Genau in diesem Sinn beschreibt die BfEE das Register als Hilfe für Kommunen, Unternehmen und andere Nutzende bei der Auswahl energieeffizienterer IT-Dienstleistungen. Diese Darstellung ist abrufbar unter: https:​//www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Energieeffizienzregister_Rechenzentren/energieeffizienzregister_rechenzentren_node.html

Auch die fachlichen Vorarbeiten des UBA stützen diese Perspektive. Im Abschlussbericht zum Aufbau des Registers wird erläutert, dass Registerdaten für Benchmarking, regionale Auswertungen, die Beobachtung des Kapazitätszuwachses und die Abschätzung von Energie- und Infrastrukturbedarfen nutzbar sind. Der Bericht ist abrufbar unter: https:​//www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/70_2025_texte_.pdf

Das Problem liegt nicht im Gesetz allein, sondern in der praktischen Nutzbarkeit

Genau hier zeigt sich die aktuelle Schwäche. Einerseits ist das Register rechtlich und politisch als öffentliches Transparenzinstrument angelegt. Andererseits ist bislang nicht klar und einfach nachvollziehbar dokumentiert, auf welchem Weg Dritte die Daten systematisch nutzen können. Das zeigt besonders deutlich eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag und die dazugehörige Antwort der Bundesregierung. Der Deutsche Bundestag ist keine Vollzugsbehörde, sondern das Parlament des Bundes; mit parlamentarischen Anfragen kontrolliert er die Bundesregierung. Die Bundestagsdrucksache 20/15028 ist abrufbar unter: https:​//dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015028.pdf

Dort wurde ausdrücklich gefragt, warum die Effizienzinformationen im Register nicht als Open Data verfügbar seien, wer Zugang zu den Daten erhalte und wie dieser Zugang erfolge. Die Antwort der Bundesregierung lautete unter anderem, dem federführenden Ressort lägen hierzu keine Erkenntnisse vor. Die Fundstelle ist ebenfalls enthalten in: https:​//dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015028.pdf

Diese Passage ist politisch bemerkenswert. Denn wenn ein öffentlich angelegtes Register für einen wichtigen Infrastrukturbereich existiert, sollte der Zugang zu den Daten rechtlich und praktisch transparent sein. Gerade für Länder, Kommunen, Wissenschaft und Öffentlichkeit ist ein Datenbestand wenig wert, wenn er zwar erhoben wird, aber nicht in klarer, dokumentierter und nachnutzbarer Form bereitsteht. Grundlage des Transparenzanspruchs bleibt § 13 EnEfG, abrufbar unter: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__13.html

Europa geht in dieselbe Richtung – aber das reicht noch nicht

Die europäische Ebene bestätigt den Grundgedanken der Transparenz. Die Energieeffizienzrichtlinie der Europäischen Union (Energy Efficiency Directive, EED) und die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364 schaffen ein unionsweites Berichtssystem für Rechenzentren mit erheblichem Energieverbrauch. Die Europäische Kommission erläutert, dass eine europäische Datenbank Daten zum Energieverhalten und zum Wasserfußabdruck von Rechenzentren sammelt und veröffentlicht. Die Informationsseite der Europäischen Kommission ist abrufbar unter: https:​//energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive/energy-performance-data-centres_en. Die Delegierte Verordnung ist abrufbar unter: https:​//eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1364/oj

Allerdings genügt ein bloß abstraktes oder nur eingeschränkt nutzbares europäisches Dashboard für viele praktische Zwecke nicht. Länder und Kommunen benötigen auswertbare Daten für regionale, planerische und energiepolitische Entscheidungen. Deshalb sollte Deutschland den europäischen Rahmen nicht zum Anlass nehmen, den öffentlichen Datenzugang zu verengen, sondern ihn national praxistauglich ausgestalten. Ausgangspunkt hierfür bleibt die europäische Systematik, dargestellt unter: https:​//energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive/energy-performance-data-centres_en

Was im weiteren Anpassungsprozess des EnEfG gesichert werden sollte

Öffentlich nachvollziehbar ist, dass es ein laufendes Regelungsvorhaben zur Anpassung des EnEfG gibt. Im Lobbyregister des Deutschen Bundestages werden entsprechende Vorhaben und Stellungnahmen dokumentiert. Das Lobbyregister ist insoweit abrufbar unter: https:​//www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche?q=%22EnEfG%22

Damit ist noch nicht gesagt, dass jede diskutierte Änderung bereits feststeht. Es zeigt aber, dass jetzt der richtige Zeitpunkt ist, die künftige Datenpolitik des Registers politisch klar zu adressieren. Ein dokumentiertes Vorhaben zur Anpassung findet sich beispielsweise unter: https:​//www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche/RV0005231/11824

Aus Sicht einer modernen Infrastruktur-, Energie- und Datenpolitik sollte der Grundsatz deshalb lauten: Open Data als Regelfall, Geheimschutz als enge Ausnahme. Die Daten des Registers sollten für Länder, Kommunen, Wissenschaft, Marktakteure und Öffentlichkeit grundsätzlich in maschinenlesbarer und dokumentierter Form zugänglich sein. Das betrifft insbesondere nicht sicherheitskritische Angaben zu Größenklasse, regionaler Zuordnung, Energieeinsatz, Anteil erneuerbarer Energien, Abwärmenutzung und zentralen Effizienzkennzahlen. Diese Forderung knüpft an den bestehenden gesetzlichen Transparenzansatz an, der sich aus § 13 EnEfG ergibt: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__13.html

Welche Ausnahmen sinnvoll sind – und welche nicht

Natürlich braucht auch ein offener Datenzugang Grenzen. Rechenzentren sind Teil sensibler digitaler Infrastruktur. Deshalb ist es sachgerecht, nach strenger Prüfung einzelne sicherheitsrelevante Informationen oder besonders sensible Standortinformationen im Ausnahmefall von der Veröffentlichung auszunehmen. Ein solcher Ausnahmemechanismus sollte aber eng gefasst, begründet und überprüfbar sein. Die gesetzlichen Meldeinhalte, auf deren Grundlage diese Abwägung vorzunehmen wäre, sind in Anlage 3 EnEfG beschrieben: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/anlage_3.html

Pauschale Intransparenz wäre der falsche Weg. Denn viele der gesetzlich vorgesehenen Angaben sind keine Angriffsanleitungen, sondern standardisierte Umwelt-, Energie- und Effizienzdaten mit hohem Gemeinwohlbezug. Gerade deshalb überzeugt eine differenzierte Lösung mehr als ein pauschaler Vertraulichkeitsansatz: offene Veröffentlichung der nicht sicherheitskritischen Struktur- und Effizienzdaten, restriktive Ausnahmeprüfung für tatsächlich sensible Details. Auch hierfür bleibt der Blick in Anlage 3 EnEfG zentral: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/anlage_3.html

Fazit

Das Energieeffizienzregister für Rechenzentren ist ein wichtiges Instrument für Transparenz, Steuerungswissen und Nachhaltigkeit. Das EnEfG, die fachlichen Vorarbeiten des UBA, die operative Rolle von BfEE und BAFA sowie der europäische Rechtsrahmen zeigen, dass hier ein relevanter Datenbestand mit hohem Gemeinwohlbezug entsteht. Umso wichtiger ist es, dass diese Daten nicht nur erhoben, sondern auch nutzbar gemacht werden. Länder, Kommunen und Öffentlichkeit brauchen einen klaren, dokumentierten und möglichst offenen Zugang zu den nicht sicherheitskritischen Registerdaten. Ausgenommen werden sollten nur nach strenger Prüfung tatsächlich sicherheitsrelevante Daten und Standorte im Ausnahmefall. Die zentrale Registerdarstellung der BfEE ist abrufbar unter: https:​//www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Energieeffizienzregister_Rechenzentren/energieeffizienzregister_rechenzentren_node.html

Wer Digitalisierung, Energiewende und staatliche Handlungsfähigkeit zusammendenkt, kommt deshalb zu einem einfachen Ergebnis: Öffentlich erhobene Nachhaltigkeits- und Effizienzdaten mit hohem Gemeinwohlbezug sollten grundsätzlich auch öffentlich nutzbar sein. Die gesetzliche Ausgangslage hierzu findet sich unter: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__13.html

Quellenverzeichnis mit ausgeschriebenen Internetlinks

• Energieeffizienzgesetz (EnEfG), § 13: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__13.html

• Energieeffizienzgesetz (EnEfG), § 14: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/__14.html

• Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Anlage 3: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/anlage_3.html

• Energieeffizienzgesetz (EnEfG), Gesamtübersicht: https:​//www.gesetze-im-internet.de/enefg/

• Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) – Energieeffizienzregister für Rechenzentren: https:​//www.bfee-online.de/BfEE/DE/Effizienzpolitik/Energieeffizienzregister_Rechenzentren/energieeffizienzregister_rechenzentren_node.html

• Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) – Startseite: https:​//www.bfee-online.de/

• Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Rechenzentrumsregister startet: https:​//www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Bundesamt/20240703_bfee_rzreg_start_dateneingabe.html

• Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) – Registerstart / Dateneingabe: https:​//www.bfee-online.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BfEE/DE/Effizienzpolitik/240703_rzreg_start_dateneingabe.html

• Rechenzentrumsregister (RZReg): https:​//www.rechenzentrums-register.de/

• Umweltbundesamt (UBA) – Projektseite: https:​//www.umweltbundesamt.de/themen/digitalisierung/gruene-informationstechnik-green-it/rechenzentren/peerdc-oeffentliches-energieeffizienzregister-fuer

• Umweltbundesamt (UBA) – Abschlussbericht: https:​//www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11850/publikationen/70_2025_texte_.pdf

• Deutscher Bundestag – Drucksache 20/15028: https:​//dserver.bundestag.de/btd/20/150/2015028.pdf

• Europäische Kommission – Energy performance of data centres: https:​//energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive/energy-performance-data-centres_en

• EUR-Lex – Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364: https:​//eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1364/oj

• Lobbyregister des Deutschen Bundestages – Suche nach Regelungsvorhaben zum EnEfG: https:​//www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung/regelungsvorhabensuche?q=%22EnEfG%22 • Lobbyregister – Beispiel eines dokumentierten Vorhabens: https:​//www.lobbyregister.bundestag.de/inhalte-der-interessenvertretung

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