Deutschland will seine Rechenzentrumskapazitäten deutlich ausbauen. Gleichzeitig fehlt dem Bund nach eigener Aussage eine vollständige Übersicht über bereits geplante und im Bau befindliche Projekte. Umso wichtiger ist ein leistungsfähiges Energieeffizienzregister für Rechenzentren – und vor allem ein besserer Datenzugang für Öffentlichkeit, Länder und Kommunen.
Mit dem Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg) verfügt Deutschland erstmals über eine zentrale Datengrundlage zu Energieverbrauch, Energieeffizienz und weiteren Kenngrößen von Rechenzentren. Das inzwischen öffentlich zugängliche RZReg ist deshalb ein wichtiger Fortschritt. Informationen zu Rechenzentren werden nicht mehr ausschließlich für gesetzliche Melde- und Berichtspflichten erhoben, sondern zumindest teilweise auch öffentlich verfügbar gemacht.
Doch die entscheidende Frage lautet inzwischen nicht mehr nur: Welche Daten werden erhoben? Sondern: Wer kann diese Daten tatsächlich für Planung und politische Steuerung nutzen?
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung zeigt sich hier weiterhin eine erhebliche Lücke.
Bundesregierung: Keine vollständige Übersicht über geplante Rechenzentren
Neue Hinweise liefert die Antwort der Bundesregierung vom 31. Juli 2026 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum „Monitoring des Ausbaus von Rechenkapazität“ (BT-Drs. 21/7453).
Die Anfrage reicht deutlich über das RZReg hinaus. Sie thematisiert unter anderem:
- den geplanten Ausbau der Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland,
- die Datengrundlage der Rechenzentrumsstrategie,
- Energie- und Klimawirkungen,
- den zukünftigen Strombedarf,
- staatliche Fördermöglichkeiten sowie
- die Transparenz der vorhandenen Rechenzentrumsdaten.
Eine Aussage der Bundesregierung ist dabei besonders bemerkenswert: Es liegt keine umfassende Übersicht über alle in Deutschland geplanten oder bereits im Bau befindlichen Rechenzentren vor.
Das ist angesichts der energie- und infrastrukturpolitischen Bedeutung dieser Projekte problematisch. Neue Rechenzentren können Anschlussleistungen im zwei- oder dreistelligen Megawattbereich benötigen. Ihre Ansiedlung betrifft damit unmittelbar Stromnetze, Flächenentwicklung, Wärmeplanung und teilweise auch den Ausbau weiterer Infrastrukturen.
Die Bundesregierung kündigt nun an, die Rechenzentrumsstrategie künftig im Abstand von zwölf Monaten zu aktualisieren und um ein Monitoring zu ergänzen. Das ist sinnvoll – setzt allerdings voraus, dass hierfür eine belastbare und möglichst aktuelle Datengrundlage geschaffen wird.
RZReg könnte ein zentraler Baustein dieses Monitorings werden
Genau hier könnte das RZReg eine deutlich wichtigere Rolle spielen.
Über das Register werden bereits umfangreiche Daten zu Rechenzentren erhoben. Dazu gehören unter anderem Anschlussleistung, Energieverbrauch, Effizienzkennzahlen sowie Informationen zur entstehenden und genutzten Abwärme.
Damit existiert grundsätzlich eine Dateninfrastruktur, die weit mehr leisten könnte als die Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Bund und EU.
Das öffentliche RZReg ist dafür ein wichtiger erster Schritt. Öffentlich zugängliche Jahresmeldungen, Statistiken und ein weiterverarbeitbarer Datenbestand erhöhen die Transparenz und ermöglichen erstmals systematischere Analysen.
Dennoch bestehen erhebliche Einschränkungen.
Ein umfassender externer Zugriff auf den Gesamtdatenbestand besteht bislang nicht. Ebenso fehlt eine öffentlich dokumentierte technische Schnittstelle, über die Daten automatisiert und regelmäßig abgerufen werden könnten.
Ein Excel-Download ist für Transparenz hilfreich. Eine moderne Dateninfrastruktur ist er aber noch nicht.
Besonders Länder und Kommunen brauchen bessere Daten
Noch größer ist das Defizit beim behördlichen Zugang.
Während der Bund über umfangreiche Daten verfügt, gibt es bislang keinen ausdrücklich geregelten erweiterten Zugang für Länder und Kommunen.
Gerade diese Ebenen müssen jedoch zahlreiche konkrete Entscheidungen rund um Rechenzentren treffen.
Kommunen befassen sich mit Bauleitplanung, Gewerbeflächen, Wärmenetzen und kommunaler Wärmeplanung. Länder wiederum sind unter anderem für Landesplanung, Energiepolitik, Wirtschaftsförderung, Standortentwicklung und teilweise für die Koordinierung des Netzausbaus zuständig.
Für diese Aufgaben wären beispielsweise Informationen wichtig über:
- bestehende und geplante Rechenzentrumskapazitäten,
- elektrische Anschlussleistungen,
- tatsächlichen Energieverbrauch,
- regionale Leistungsentwicklungen,
- verfügbare Abwärmemengen,
- Temperaturniveaus der Abwärme,
- bestehende oder geplante Abwärmenutzung sowie
- räumliche Entwicklungsschwerpunkte.
Fehlen solche Informationen, müssen Länder und Kommunen teilweise eigene Marktanalysen erstellen, Betreiber befragen oder auf Daten kommerzieller Marktbeobachter zurückgreifen.
Das ist weder effizient noch zeitgemäß, wenn vergleichbare Informationen beim Bund bereits erhoben werden.
Kleine Anfrage thematisiert ausdrücklich die Datentransparenz
Besonders relevant ist deshalb Frage 9 der Bundestagsdrucksache 21/7453.
Die Fragesteller thematisieren ausdrücklich die Transparenz von Informationen über die Umwelt- und Klimaauswirkungen von Rechenzentren. Hintergrund ist die geplante Änderung von § 13 Energieeffizienzgesetz (EnEfG), durch die bestimmte Informationen stärker vor Veröffentlichung geschützt werden könnten.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort im Wesentlichen auf die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie sowie auf den notwendigen Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Dieser Schutz ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Bemerkenswert ist jedoch, was in der Antwort nicht vorkommt: Ein Konzept für einen erweiterten Zugang zu den Daten – insbesondere für Länder und Kommunen – wird nicht dargestellt.
Ebenso wenig werden zusätzliche regionale Auswertungen, standardisierte Datenangebote oder technische Schnittstellen angekündigt.
Damit bleibt die grundsätzliche Herausforderung bestehen.
Datenschutz darf nicht mit Datenabschottung gleichgesetzt werden
Niemand fordert, sensible Betriebsdaten oder sicherheitsrelevante technische Informationen von Rechenzentren vollständig öffentlich zugänglich zu machen.
Rechenzentren sind ein wichtiger Bestandteil digitaler Infrastrukturen und teilweise kritischer Infrastruktur. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen ebenso geschützt werden wie sicherheitsrelevante Informationen.
Aber daraus folgt nicht, dass Daten entweder vollständig öffentlich oder vollständig vertraulich sein müssen.
Ein modernes Register kann unterschiedliche Zugriffsrechte abbilden.
Sinnvoll wäre beispielsweise ein dreistufiges Modell:
1. Öffentliche Daten
Nicht sicherheitskritische Informationen sollten möglichst umfassend als Open Data bereitgestellt werden – maschinenlesbar, regelmäßig aktualisiert und mit historischen Zeitreihen.
2. Erweiterter Behördenzugang
Länder, Kommunen und andere zuständige öffentliche Stellen sollten einen geschützten, rollen- und zweckgebundenen Zugang zu zusätzlichen Informationen erhalten.
Dieser könnte beispielsweise für:
- kommunale Wärmeplanung,
- Stromnetz- und Infrastrukturplanung,
- Landes- und Regionalplanung,
- Wirtschaftsförderung und
- Standortentwicklung
genutzt werden.
3. Geschützter Gesamtdatenbestand
Besonders sensible Einzelinformationen könnten weiterhin ausschließlich den zuständigen Bundesbehörden zugänglich bleiben.
Ein solches Modell würde Datenschutz, Betriebsinteressen und öffentliche Planungsinteressen miteinander verbinden.
Auch die Förderpolitik erhöht den Informationsbedarf
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ist noch aus einem weiteren Grund interessant.
Spezielle Förderprogramme für privatwirtschaftliche Rechenzentren bestehen demnach bislang nicht. Gleichzeitig verweist die Bundesregierung auf neue europäische und nationale Förderansätze.
Dazu zählen insbesondere EuroHPC beziehungsweise die geplanten AI-Gigafactories sowie das IPCEI Compute Infrastructure Continuum (IPCEI-CIC), mit dem ein europaweit verteiltes Rechen- und Dateninfrastruktur-Kontinuum aufgebaut werden soll.
Für das IPCEI-CIC sind im Regierungsentwurf für 2027 bis zu 80 Millionen Euro vorgesehen.
Wenn gleichzeitig erhebliche öffentliche Mittel in neue digitale Recheninfrastrukturen fließen, wächst auch der Bedarf an einem nachvollziehbaren Monitoring: Wo entstehen zusätzliche Kapazitäten? Welche Energie- und Netzbedarfe ergeben sich? Welche regionalen Auswirkungen entstehen? Und wie können vorhandene Infrastrukturen möglichst effizient genutzt werden?
Auch hierfür ist eine leistungsfähige Datengrundlage unverzichtbar.
Aus Berichtsdaten müssen Planungsdaten werden
Deutschland steht bei der Rechenzentrumsentwicklung vor einem grundlegenden Zielkonflikt.
Einerseits sollen digitale Souveränität, Cloud-Infrastrukturen, künstliche Intelligenz und High-Performance-Computing deutlich ausgebaut werden. Andererseits steigen dadurch Anforderungen an Stromnetze, Energieversorgung, Flächen und Wärmeinfrastruktur.
Diese Entwicklung lässt sich nur sinnvoll steuern, wenn Bund, Länder und Kommunen auf einer gemeinsamen Datengrundlage arbeiten können.
Das RZReg bietet hierfür bereits eine wichtige Grundlage.
Jetzt sollte daraus mehr werden als ein Melderegister.
Notwendig sind insbesondere:
mehr öffentlich verfügbare Daten, standardisierte und maschinenlesbare Formate, regelmäßige regionale Auswertungen, perspektivisch eine technische Schnittstelle sowie vor allem ein geregelter und zweckgebundener Zugang für Länder und Kommunen.
Denn wer von Ländern und Kommunen erwartet, dass sie Rechenzentren energieeffizient, netzverträglich, städtebaulich sinnvoll und unter Einbeziehung der Abwärmenutzung entwickeln und steuern, muss ihnen auch die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
Das RZReg sollte deshalb von einem Instrument zur Erfüllung gesetzlicher Berichtspflichten zu einem zentralen Daten- und Planungsinstrument der deutschen Rechenzentrumspolitik weiterentwickelt werden.
Weitere Informationen
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Monitoring des Ausbaus von Rechenkapazität“, BT-Drs. 21/7453 vom 31. Juli 2026
Enthält unter anderem Aussagen zu Ausbauzielen, Monitoring, Förderinstrumenten, Strom- und Klimawirkungen sowie zur Transparenz von Rechenzentrumsdaten.
https://dserver.bundestag.de/btd/21/074/2107453.pdf
Energieeffizienzregister für Rechenzentren (RZReg)
Informationen zum Register, zu Statistiken und veröffentlichten Jahresmeldungen:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/RZReg/rechenzentrums-register.html
Rechtsgrundlage – Energieeffizienzgesetz
§§ 13 und 14 EnEfG regeln insbesondere Informationspflichten und das Energieeffizienzregister für Rechenzentren:
https://www.gesetze-im-internet.de/enefg/
Laufendes Gesetzgebungsverfahren zum EnEfG
Dokumentation des parlamentarischen Verfahrens im Deutschen Bundestag:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-beschleunigung-der-umsetzung-der-energieeffizienzrichtlinie/336643
Europäische Informationen zur Energieeffizienz von Rechenzentren
Hintergrundinformationen der Europäischen Kommission zur europäischen Datenbank, zu Reporting und Leistungskennzahlen:
https://energy.ec.europa.eu/topics/energy-efficiency/energy-efficiency-targets-directive-and-rules/energy-efficiency-directive/energy-performance-data-centres_en