Im Jahr 2024 markiert die Modernisierung des deutschen Postgesetzes (PostModG), verfügbar unter BMWK, einen bedeutenden Schritt in der Anpassung an die Herausforderungen des digitalen Zeitalters. In einer Zeit, in der die Menge an traditionellen Briefsendungen abnimmt und sich die Marktanforderungen rapide wandeln, zielt diese Reform darauf ab, eine verlässliche und bezahlbare Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu gewährleisten. Ein besonderer Fokus der Reform liegt auf der Stärkung des Wettbewerbs, insbesondere im Onlinehandel und bei kleinformatigen Warensendungen, sowie auf der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Branche.
Ein wesentlicher Diskussionspunkt im Rahmen dieser Reform ist die Frage der Aufnahme von Teilleistungen für Geschäftspost in den Universaldienst. Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates schlug vor, spezifische Formulierungen aus dem Gesetzentwurf zu streichen, die sich auf Teilleistungen beziehen, wie unter Bundesrat nachzulesen ist. Diese Streichung ist aus mehreren Gründen begrüßenswert:
- Wettbewerbsgleichheit und Marktvielfalt: Die Änderung würde die Deutsche Post AG bevorzugen und zu Marktverzerrungen führen. Dies steht im Widerspruch zum Ziel eines fairen und vielfältigen Marktes, in dem private Zustellunternehmen eine wichtige Rolle spielen.
- Negative Auswirkungen auf private Unternehmen: Regionale und lokale Briefzustellunternehmen, die insbesondere für die Zustellung von Presseerzeugnissen unerlässlich sind, würden unter Wettbewerbsnachteilen leiden. Dies könnte zu einer Marktkonsolidierung führen, die Vielfalt und Qualität der Dienstleistungen beeinträchtigt.
- Steuerliche Auswirkungen: Die vorgeschlagene Änderung könnte zu erheblichen Steuermindereinnahmen führen. In Zeiten knapper öffentlicher Haushalte ist dies besonders problematisch.
- Erhaltung des Wettbewerbsdrucks: Wettbewerb ist ein entscheidender Faktor für Innovation und Effizienz. Ein level playing field ist wesentlich, um diesen Druck aufrechtzuerhalten.
- Konsistenz mit Regierungspolitik: Die Änderung widerspricht dem Ziel der Regierungskoalition, den Wettbewerb im Postsektor zu stärken. Gegenteilige Maßnahmen wären kontraproduktiv.
Zusammenfassend ist die Streichung der besagten Formulierung im Sinne des fairen Wettbewerbs, der steuerlichen Gerechtigkeit und der langfristigen Vielfalt und Qualität des Zustellmarktes. Der Vorschlag des Wirtschaftsausschusses verdient daher Unterstützung. Diese Reform unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Gesetzgebung und Marktregulierung Hand in Hand gehen, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden und einen dynamischen, fairen Markt zu fördern.