Wiederaufnahme der Gigabit-Förderung: Ein Meilenstein in Berlins Breitbandausbau

Am 30. April 2024 wurde die Bundesförderung für den Breitbandausbau in Deutschland erneut gestartet, was bei Kreisen und Kommunen auf großes Interesse stieß. Trotz der kurzfristigen Ankündigung haben sich bereits hunderte Markterkundungsverfahren in Vorbereitung oder Durchführung gefunden. Besonders hervorzuheben ist dabei das umfangreichste Markterkundungsverfahren, das in der Geschichte der Bundesförderung in Deutschland in Angriff genommen wurde: das Land Berlin mit etwa 400.000 Adressen, die über eine Million Haushalte repräsentieren.

Dieses Verfahren ist ein wesentlicher Bestandteil der Gigabit-Strategie des Berliner Senats. Ziel ist es, die Stadt bis 2028 vollständig mit Glasfaserkabeln zu versorgen und sie damit zum führenden Innovationsstandort in Europa zu machen. „Ein flächendeckendes und leistungsstarkes Glasfasernetz ist dafür eine unabdingbare Voraussetzung“, betonte Franziska Giffey, die Berliner Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe.

In enger Kooperation mit den Netzbetreibern soll nicht nur der privatwirtschaftliche Ausbau koordiniert, sondern auch die Grundlagen für eine lückenlose Versorgung des gesamten Stadtgebiets geschaffen werden. Dies, so die Verantwortlichen, sei ohne entsprechende Fördermaßnahmen weder in Berlin noch im restlichen Deutschland umsetzbar.

Das aktuelle Markterkundungsverfahren ermöglicht es zudem, die Adressen, die tatsächlich einer Förderung bedürfen, zu identifizieren und für eine größere Transparenz und Verbindlichkeit in den Ausbauplanungen der privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zu sorgen.

Das Berliner Projekt verdeutlicht die Herausforderungen und Chancen des Breitbandausbaus in einer Metropole mit hoher Bevölkerungsdichte und einer technologieaffinen Bevölkerung. Trotz der grundsätzlich hohen Attraktivität des Stadtgebiets für den Ausbau stellt die hohe Dichte an bestehendem Kabelinternet und die schwierigen Wettbewerbsbedingungen für Glasfaserprodukte eine besondere Herausforderung dar. Zusätzliche Komplikationen ergeben sich aus geographischen und infrastrukturellen Besonderheiten, wie etwa zahlreichen Gewässer- und Bahntrassenquerungen, die den Ausbau verteuern können.

Über einen Zeitraum von acht Wochen können Netzbetreiber nun ihre geplanten privatwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen für die nächsten vier Jahre melden. Auf Grundlage dieser Informationen werden die Fördergebiete festgelegt, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen und das Ziel einer schnelleren Vollversorgung vor dem bundesweiten Zieltermin 2030 zu erreichen.

Weitere Informationen zum Markterkundungsverfahren finden Sie hier und direkt unter https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do.

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